Wertsicherungsrechner nach VPI
Miete, Pacht oder Unterhalt mit Indexklausel: Indexreihe laut Vertrag wählen, Ausgangsmonat und Schwellenwert eingeben – der Rechner zeigt den neuen Betrag und jede Anpassung Monat für Monat, mit den Indexzahlen von Statistik Austria.
Betrag mit VPI-Indexklausel anpassen
Rechnet wie der Wertsicherungsrechner von Statistik Austria: Indexreihe laut Vertrag, Ausgangs- und Vergleichsmonat, optional mit Schwellenwert (Schwankungsraum).
Statt € 1.000,00 gilt im September 2026 (vorläufig)
€ 1.051,00
1 Anpassung seit September 2023, zusammen +5,1 %.
VPI 2020 (2020 = 100): September 2023 = 121,4, September 2026 (vorläufig) = 133,2 · Veränderung gesamt +9,7 %
Der Wert für September 2026 ist vorläufig. Statistik Austria veröffentlicht den endgültigen Wert später; für Abrechnungen den endgültigen Wert abwarten.
Wann die Schwelle erreicht wurde
Veränderungsraten auf eine, Faktoren auf drei Nachkommastellen, Beträge auf Cent gerundet – wie im Handbuch von Statistik Austria.
| Ab Monat | Indexzahl | Basis | Veränderung | Faktor | Neuer Betrag |
|---|---|---|---|---|---|
| April 2025 | 127,6 | 09/2023 (121,4) | +5,1 % | 1,051 | € 1.051,00 |
Alle 37 Monate mit Indexzahlen anzeigen
| Monat | VPI 2020 | ggü. Basis | Betrag |
|---|---|---|---|
| September 2023 | 121,4 | ±0,0 % | € 1.000,00 |
| Oktober 2023 | 121,8 | +0,3 % | € 1.000,00 |
| November 2023 | 122,1 | +0,6 % | € 1.000,00 |
| Dezember 2023 | 122,6 | +1,0 % | € 1.000,00 |
| Jänner 2024 | 122,5 | +0,9 % | € 1.000,00 |
| Februar 2024 | 123,1 | +1,4 % | € 1.000,00 |
| März 2024 | 123,7 | +1,9 % | € 1.000,00 |
| April 2024 | 123,8 | +2,0 % | € 1.000,00 |
| Mai 2024 | 123,8 | +2,0 % | € 1.000,00 |
| Juni 2024 | 124,0 | +2,1 % | € 1.000,00 |
| Juli 2024 | 124,0 | +2,1 % | € 1.000,00 |
| August 2024 | 123,7 | +1,9 % | € 1.000,00 |
| September 2024 | 123,6 | +1,8 % | € 1.000,00 |
| Oktober 2024 | 124,0 | +2,1 % | € 1.000,00 |
| November 2024 | 124,4 | +2,5 % | € 1.000,00 |
| Dezember 2024 | 125,1 | +3,0 % | € 1.000,00 |
| Jänner 2025 | 126,4 | +4,1 % | € 1.000,00 |
| Februar 2025 | 127,1 | +4,7 % | € 1.000,00 |
| März 2025 | 127,4 | +4,9 % | € 1.000,00 |
| April 2025 · Anpassung | 127,6 | +5,1 % | € 1.051,00 |
| Mai 2025 | 127,4 | −0,2 % | € 1.051,00 |
| Juni 2025 | 128,1 | +0,4 % | € 1.051,00 |
| Juli 2025 | 128,5 | +0,7 % | € 1.051,00 |
| August 2025 | 128,8 | +0,9 % | € 1.051,00 |
| September 2025 | 128,5 | +0,7 % | € 1.051,00 |
| Oktober 2025 | 129,0 | +1,1 % | € 1.051,00 |
| November 2025 | 129,4 | +1,4 % | € 1.051,00 |
| Dezember 2025 | 129,8 | +1,7 % | € 1.051,00 |
| Jänner 2026 | 129,0 | +1,1 % | € 1.051,00 |
| Februar 2026 | 130,0 | +1,9 % | € 1.051,00 |
| März 2026 | 131,5 | +3,1 % | € 1.051,00 |
| April 2026 | 132,0 | +3,4 % | € 1.051,00 |
| Mai 2026 | 132,2 | +3,6 % | € 1.051,00 |
| Juni 2026 | 132,2 | +3,6 % | € 1.051,00 |
| Juli 2026 | 132,2 | +3,6 % | € 1.051,00 |
| August 2026 | 132,9 | +4,2 % | € 1.051,00 |
| September 2026 (vorläufig) | 133,2 | +4,4 % | € 1.051,00 |
Datenquelle: Statistik Austria – data.statistik.gv.at (CC BY 4.0), Verbraucherpreisindex 2020. Abgerufen am 31.10.2026, 00:59.
Hinweis für Wohnungsmieten: Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG)
Der Rechner rechnet die Indexklausel so, wie sie im Vertrag steht. Für Wohnungsmietverträge im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes begrenzt seit 1. Jänner 2026 das Mieten-Wertsicherungsgesetz (Art. 1 des 5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetzes, BGBl. I Nr. 114/2025) die vertragliche Wertsicherung – auch bei Verträgen, die davor geschlossen wurden. Die Richtwerte und Kategoriebeträge begrenzt dasselbe Gesetz in Art. 2 und 3. Das ist ein Hinweis, keine Rechtsberatung – ob und wie das Gesetz auf deinen Vertrag anzuwenden ist, klären Mietervereinigung, Arbeiterkammer oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt.
„Für Wohnungsmietverträge ist die vertraglich vereinbarte Wertsicherung durch das in Abs. 2 festgelegte Berechnungsmodell begrenzt. Als Wohnungsmietverträge gelten Haupt- und Untermietverträge über Wohnungen im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG), BGBl. Nr. 520/1981, in der jeweils geltenden Fassung einschließlich der Verträge über die in § 1 Abs. 4 MRG genannten Mietgegenstände.“
„Das Entgelt erhöht oder vermindert sich am 1. April des vollen Kalenderjahrs nach Vertragsabschluss und in der Folge jährlich am 1. April in dem Maß, das der durchschnittlichen Veränderung des Verbraucherpreisindex 2020 oder des an seine Stelle tretenden Index in dem dem Valorisierungszeitpunkt vorangegangenen Kalenderjahr entspricht. Die durchschnittliche Veränderung des Verbraucherpreisindex ergibt sich aus dem Vergleich der aufeinanderfolgenden Jahresdurchschnittswerte. Wenn die durchschnittliche jährliche Veränderung des Verbraucherpreisindex 2020 oder des an seine Stelle tretenden Index drei Prozent übersteigt, ist der drei Prozentpunkte übersteigende Teil aber nur zur Hälfte zu berücksichtigen.“
„Bei Wohnungsmietverträgen, auf die Mietzinsbeschränkungsvorschriften des Mietrechtsgesetzes zur Anwendung kommen, ist die vertragliche Wertsicherung überdies dadurch begrenzt, dass bei der Veränderung des Entgelts die durchschnittliche Veränderung des Verbraucherpreisindex nach Abs. 2 Z 1 für das Jahr 2025 nur mit höchstens einem Prozent und für das Jahr 2026 nur mit höchstens zwei Prozent zu berücksichtigen ist.“
Wortlaut aus BGBl. I Nr. 114/2025 (authentische Fassung, RIS), ausgegeben am 30.12.2025, abgerufen am 29.10.2026 · geltende Fassung im RIS · Gesetzgebungsverfahren (Parlament, 269 d.B.)
So rechnet der Wertsicherungsrechner
Wie bei Statistik Austria
Veränderung = Indexzahl Vergleichsmonat ÷ Indexzahl Ausgangsmonat derselben Reihe; Faktor auf drei, Rate auf eine Nachkommastelle, Betrag auf Cent. Die beiden Rechenbeispiele aus dem Handbuch Wertsicherungsrechner prüfen wir in automatischen Tests nach.
Schwellenwerte
Mit Neuberechnung wird die erste Indexzahl außerhalb des Spielraums neue Basis für Betrag und nächsten Spielraum. Wie bei Statistik Austria werden beim VPI nur Schwellen nach oben geprüft. Ohne Neuberechnung gilt die Schwelle laut Handbuch nur einmalig; danach gibt der Rechner jede Veränderung ab dem Ausgangsmonat weiter (unsere Lesart).
Indexreihen
VPI 2025 wird original berechnet, alle älteren Reihen (VPI 2020 bis VPI 66, VPI I und II 1958, Kleinhandelspreisindex, Lebenshaltungskostenindex 1938 und 1945) stellt Statistik Austria verkettet bis zum aktuellen Monat bereit. Wir übernehmen sie unverändert.
Quellen
- Statistik Austria – Open Government Data, Verbraucherpreisindizes (CC BY 4.0 – Datenquelle: Statistik Austria - data.statistik.gv.at)
- Statistik Austria – Handbuch Wertsicherungsrechner (Stand 03.08.2026)
- Wertsicherungsrechner von Statistik Austria
Häufige Fragen zur Wertsicherung
Welche Indexreihe muss ich wählen?
Die im Vertrag genannte, etwa „Verbraucherpreisindex 2020“. Statistik Austria führt ältere Reihen verkettet weiter, damit auch alte Verträge bis heute wertgesichert werden können. Eine Reihe beginnt im Jahr nach ihrem Basisjahr – mit VPI 2025 kann man daher erst ab Jänner 2026 rechnen.
Wie wird gerundet?
Wie im Handbuch zum Wertsicherungsrechner von Statistik Austria: Veränderungsraten auf eine Nachkommastelle, Faktoren auf drei Nachkommastellen, Geldbeträge auf zwei Nachkommastellen.
Was bedeutet „ab Erreichen“ und „bei Überschreiten“?
Bei „Schwankungen ab 5 %“ wird ab einer Veränderung von 5,0 % angepasst, bei „Überschreiten von 5 %“ oder „bis einschließlich 5 %“ erst ab 5,1 %. So unterscheidet es auch Statistik Austria.
Was heißt „Spielraum neu berechnen“?
Viele Verträge sagen, dass der Spielraum nach jedem Überschreiten neu zu berechnen ist: Die Indexzahl des Anpassungsmonats wird zur neuen Basis. Fehlt dieser Satz, gilt die Schwelle laut Statistik Austria nur einmalig. Wie das im Einzelfall auszulegen ist, kann nur eine Rechtsberatung klären.
Darf ich mit vorläufigen Werten rechnen?
Der jüngste Monat ist zunächst vorläufig und wird bei der endgültigen Veröffentlichung manchmal noch geändert. Für Abrechnungen lieber den endgültigen Wert abwarten. Die Schnellschätzung darf laut Statistik Austria nicht für Wertsicherungen verwendet werden; sie ist hier nicht enthalten.
Was ist mit Schilling-Verträgen?
Schilling-Betrag eingeben und „Schilling“ wählen. Gerechnet wird in Schilling, umgerechnet in Euro wird mit 13,7603 S je Euro – wie beim Rechner von Statistik Austria.
Weitere Inflations-Tools
- Inflation Österreich – ÜbersichtOffizieller VPI und eigener täglicher Preisindex je Warengruppe.
- Inflationsrechner & KaufkraftWas ist ein Betrag von damals heute wert – nach amtlichem VPI.
- Inflation im EU-VergleichÖsterreichs Inflation (HVPI) im Vergleich mit anderen EU-Staaten.
- Preisradar-ProdukteAmtliche Durchschnittspreise je Lebensmittel mit Verlauf.
Mehr Spielraum im Budget: gebraucht kaufen, Ungenutztes verkaufen
Auf Nimmdas.at findest du Gebrauchtes aus deiner Region – und verkaufst, was du nicht mehr brauchst, ohne Verkaufsprovision.