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VPI-Indexklausel · Rundung wie Statistik Austria

Wertsicherungsrechner nach VPI

Miete, Pacht oder Unterhalt mit Indexklausel: Indexreihe laut Vertrag wählen, Ausgangsmonat und Schwellenwert eingeben – der Rechner zeigt den neuen Betrag und jede Anpassung Monat für Monat, mit den Indexzahlen von Statistik Austria.

Wertsicherungsrechner

Betrag mit VPI-Indexklausel anpassen

Rechnet wie der Wertsicherungsrechner von Statistik Austria: Indexreihe laut Vertrag, Ausgangs- und Vergleichsmonat, optional mit Schwellenwert (Schwankungsraum).

Steht im Vertrag z. B. „VPI 2020“, diese Reihe wählen. Jede Reihe beginnt im Jahr nach ihrem Basisjahr.

Ausgangsmonat
Vergleichsmonat
Schwellenwert (Schwankungsraum)
%

Statt € 1.000,00 gilt im September 2026 (vorläufig)

€ 1.051,00

1 Anpassung seit September 2023, zusammen +5,1 %.

VPI 2020 (2020 = 100): September 2023 = 121,4, September 2026 (vorläufig) = 133,2 · Veränderung gesamt +9,7 %

Seit der geltenden Basis April 2025 (127,6) ist der Index um +4,4 % gestiegen. Nächste Anpassung, sobald der VPI 2020 mindestens 134,0 erreicht.

Der Wert für September 2026 ist vorläufig. Statistik Austria veröffentlicht den endgültigen Wert später; für Abrechnungen den endgültigen Wert abwarten.

Anpassungsverlauf

Wann die Schwelle erreicht wurde

Veränderungsraten auf eine, Faktoren auf drei Nachkommastellen, Beträge auf Cent gerundet – wie im Handbuch von Statistik Austria.

Anpassungen
Ab MonatIndexzahlBasisVeränderungFaktorNeuer Betrag
April 2025127,609/2023 (121,4)+5,1 %1,051€ 1.051,00
Alle 37 Monate mit Indexzahlen anzeigen
Indexzahlen je Monat
MonatVPI 2020ggü. BasisBetrag
September 2023121,4±0,0 %€ 1.000,00
Oktober 2023121,8+0,3 %€ 1.000,00
November 2023122,1+0,6 %€ 1.000,00
Dezember 2023122,6+1,0 %€ 1.000,00
Jänner 2024122,5+0,9 %€ 1.000,00
Februar 2024123,1+1,4 %€ 1.000,00
März 2024123,7+1,9 %€ 1.000,00
April 2024123,8+2,0 %€ 1.000,00
Mai 2024123,8+2,0 %€ 1.000,00
Juni 2024124,0+2,1 %€ 1.000,00
Juli 2024124,0+2,1 %€ 1.000,00
August 2024123,7+1,9 %€ 1.000,00
September 2024123,6+1,8 %€ 1.000,00
Oktober 2024124,0+2,1 %€ 1.000,00
November 2024124,4+2,5 %€ 1.000,00
Dezember 2024125,1+3,0 %€ 1.000,00
Jänner 2025126,4+4,1 %€ 1.000,00
Februar 2025127,1+4,7 %€ 1.000,00
März 2025127,4+4,9 %€ 1.000,00
April 2025 · Anpassung127,6+5,1 %€ 1.051,00
Mai 2025127,4−0,2 %€ 1.051,00
Juni 2025128,1+0,4 %€ 1.051,00
Juli 2025128,5+0,7 %€ 1.051,00
August 2025128,8+0,9 %€ 1.051,00
September 2025128,5+0,7 %€ 1.051,00
Oktober 2025129,0+1,1 %€ 1.051,00
November 2025129,4+1,4 %€ 1.051,00
Dezember 2025129,8+1,7 %€ 1.051,00
Jänner 2026129,0+1,1 %€ 1.051,00
Februar 2026130,0+1,9 %€ 1.051,00
März 2026131,5+3,1 %€ 1.051,00
April 2026132,0+3,4 %€ 1.051,00
Mai 2026132,2+3,6 %€ 1.051,00
Juni 2026132,2+3,6 %€ 1.051,00
Juli 2026132,2+3,6 %€ 1.051,00
August 2026132,9+4,2 %€ 1.051,00
September 2026 (vorläufig)133,2+4,4 %€ 1.051,00

Datenquelle: Statistik Austria – data.statistik.gv.at (CC BY 4.0), Verbraucherpreisindex 2020. Abgerufen am 31.10.2026, 00:59.

Hinweis für Wohnungsmieten: Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG)

Der Rechner rechnet die Indexklausel so, wie sie im Vertrag steht. Für Wohnungsmietverträge im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes begrenzt seit 1. Jänner 2026 das Mieten-Wertsicherungsgesetz (Art. 1 des 5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetzes, BGBl. I Nr. 114/2025) die vertragliche Wertsicherung – auch bei Verträgen, die davor geschlossen wurden. Die Richtwerte und Kategoriebeträge begrenzt dasselbe Gesetz in Art. 2 und 3. Das ist ein Hinweis, keine Rechtsberatung – ob und wie das Gesetz auf deinen Vertrag anzuwenden ist, klären Mietervereinigung, Arbeiterkammer oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt.

§ 1 Abs. 1 MieWeG – Anwendungsbereich
„Für Wohnungsmietverträge ist die vertraglich vereinbarte Wertsicherung durch das in Abs. 2 festgelegte Berechnungsmodell begrenzt. Als Wohnungsmietverträge gelten Haupt- und Untermietverträge über Wohnungen im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG), BGBl. Nr. 520/1981, in der jeweils geltenden Fassung einschließlich der Verträge über die in § 1 Abs. 4 MRG genannten Mietgegenstände.“
§ 1 Abs. 2 Z 1 MieWeG – Berechnungsmodell
„Das Entgelt erhöht oder vermindert sich am 1. April des vollen Kalenderjahrs nach Vertragsabschluss und in der Folge jährlich am 1. April in dem Maß, das der durchschnittlichen Veränderung des Verbraucherpreisindex 2020 oder des an seine Stelle tretenden Index in dem dem Valorisierungszeitpunkt vorangegangenen Kalenderjahr entspricht. Die durchschnittliche Veränderung des Verbraucherpreisindex ergibt sich aus dem Vergleich der aufeinanderfolgenden Jahresdurchschnittswerte. Wenn die durchschnittliche jährliche Veränderung des Verbraucherpreisindex 2020 oder des an seine Stelle tretenden Index drei Prozent übersteigt, ist der drei Prozentpunkte übersteigende Teil aber nur zur Hälfte zu berücksichtigen.“
§ 1 Abs. 3 MieWeG – preisgeschützte Mieten
„Bei Wohnungsmietverträgen, auf die Mietzinsbeschränkungsvorschriften des Mietrechtsgesetzes zur Anwendung kommen, ist die vertragliche Wertsicherung überdies dadurch begrenzt, dass bei der Veränderung des Entgelts die durchschnittliche Veränderung des Verbraucherpreisindex nach Abs. 2 Z 1 für das Jahr 2025 nur mit höchstens einem Prozent und für das Jahr 2026 nur mit höchstens zwei Prozent zu berücksichtigen ist.“

Wortlaut aus BGBl. I Nr. 114/2025 (authentische Fassung, RIS), ausgegeben am 30.12.2025, abgerufen am 29.10.2026 · geltende Fassung im RIS · Gesetzgebungsverfahren (Parlament, 269 d.B.)

Methodik & Quellen

So rechnet der Wertsicherungsrechner

Wie bei Statistik Austria

Veränderung = Indexzahl Vergleichsmonat ÷ Indexzahl Ausgangsmonat derselben Reihe; Faktor auf drei, Rate auf eine Nachkommastelle, Betrag auf Cent. Die beiden Rechenbeispiele aus dem Handbuch Wertsicherungsrechner prüfen wir in automatischen Tests nach.

Schwellenwerte

Mit Neuberechnung wird die erste Indexzahl außerhalb des Spielraums neue Basis für Betrag und nächsten Spielraum. Wie bei Statistik Austria werden beim VPI nur Schwellen nach oben geprüft. Ohne Neuberechnung gilt die Schwelle laut Handbuch nur einmalig; danach gibt der Rechner jede Veränderung ab dem Ausgangsmonat weiter (unsere Lesart).

Indexreihen

VPI 2025 wird original berechnet, alle älteren Reihen (VPI 2020 bis VPI 66, VPI I und II 1958, Kleinhandelspreisindex, Lebenshaltungskostenindex 1938 und 1945) stellt Statistik Austria verkettet bis zum aktuellen Monat bereit. Wir übernehmen sie unverändert.

Häufige Fragen zur Wertsicherung

Welche Indexreihe muss ich wählen?

Die im Vertrag genannte, etwa „Verbraucherpreisindex 2020“. Statistik Austria führt ältere Reihen verkettet weiter, damit auch alte Verträge bis heute wertgesichert werden können. Eine Reihe beginnt im Jahr nach ihrem Basisjahr – mit VPI 2025 kann man daher erst ab Jänner 2026 rechnen.

Wie wird gerundet?

Wie im Handbuch zum Wertsicherungsrechner von Statistik Austria: Veränderungsraten auf eine Nachkommastelle, Faktoren auf drei Nachkommastellen, Geldbeträge auf zwei Nachkommastellen.

Was bedeutet „ab Erreichen“ und „bei Überschreiten“?

Bei „Schwankungen ab 5 %“ wird ab einer Veränderung von 5,0 % angepasst, bei „Überschreiten von 5 %“ oder „bis einschließlich 5 %“ erst ab 5,1 %. So unterscheidet es auch Statistik Austria.

Was heißt „Spielraum neu berechnen“?

Viele Verträge sagen, dass der Spielraum nach jedem Überschreiten neu zu berechnen ist: Die Indexzahl des Anpassungsmonats wird zur neuen Basis. Fehlt dieser Satz, gilt die Schwelle laut Statistik Austria nur einmalig. Wie das im Einzelfall auszulegen ist, kann nur eine Rechtsberatung klären.

Darf ich mit vorläufigen Werten rechnen?

Der jüngste Monat ist zunächst vorläufig und wird bei der endgültigen Veröffentlichung manchmal noch geändert. Für Abrechnungen lieber den endgültigen Wert abwarten. Die Schnellschätzung darf laut Statistik Austria nicht für Wertsicherungen verwendet werden; sie ist hier nicht enthalten.

Was ist mit Schilling-Verträgen?

Schilling-Betrag eingeben und „Schilling“ wählen. Gerechnet wird in Schilling, umgerechnet in Euro wird mit 13,7603 S je Euro – wie beim Rechner von Statistik Austria.

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